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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2005 - 1 A 10507/05   

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https://dejure.org/2005,36497
OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2005 - 1 A 10507/05 (https://dejure.org/2005,36497)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.08.2005 - 1 A 10507/05 (https://dejure.org/2005,36497)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. August 2005 - 1 A 10507/05 (https://dejure.org/2005,36497)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2000 - 1 A 10262/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2005 - 1 A 10507/05
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist zwar durchaus denkbar, dass eine auffällig angebrachte Werbeanlage einen Teil der Durchschnittskraftfahrer, wenn auch nur für wenige Sekunden, vom Verkehrsgeschehen ablenkt und deshalb in einer besonders komplexen Verkehrssituation zu einer konkreten Gefahr führen kann (vgl. Urteile vom 29. Juni 2000 - 1 A 10262/00.OVG -, vom 14. Juli 1988 - 1 A 3/86 - und vom 22. Juli 1987 - 1 A 128/85 -).

    Dies ist allerdings bei unveränderlicher Werbung (z.B. durch eine Plakattafel) in der Regel zu verneinen (vgl. Urteil vom 29. Juni 2000, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.1987 - 1 A 128/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2005 - 1 A 10507/05
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist zwar durchaus denkbar, dass eine auffällig angebrachte Werbeanlage einen Teil der Durchschnittskraftfahrer, wenn auch nur für wenige Sekunden, vom Verkehrsgeschehen ablenkt und deshalb in einer besonders komplexen Verkehrssituation zu einer konkreten Gefahr führen kann (vgl. Urteile vom 29. Juni 2000 - 1 A 10262/00.OVG -, vom 14. Juli 1988 - 1 A 3/86 - und vom 22. Juli 1987 - 1 A 128/85 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2002 - 8 A 10994/02
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2005 - 1 A 10507/05
    Allerdings kann sich im vereinfachten Genehmigungsverfahren entgegen der Auffassung der Klägerin die Genehmigungsbehörde auf ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse bzw. das Gericht auf ein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis berufen, wenn das nach § 66 LBauO zur Genehmigung gestellte Vorhaben offensichtlich gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften verstößt ( vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 23. Oktober 2002 - 8 A 10994/02.OVG -).
  • VG Neustadt, 09.01.2014 - 4 K 630/13

    Zulässigkeit von Plakatschlagtafeln in einem unbeplanten Innenbereich

    So ist nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. z.B. Urteil vom 18. August 2005 - 1 A 10507/05.OVG -, ESOVG und Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 8 A 11068/11.OVG -), der die Kammer folgt, zwar durchaus denkbar, dass eine auffällig angebrachte Werbeanlage einen Teil der Durchschnittskraftfahrer, wenn auch nur für wenige Sekunden, vom Verkehrsgeschehen ablenkt und deshalb in einer besonders komplexen Verkehrssituation zu einer konkreten Gefahr führen kann.

    Gleichwohl wird man heutzutage, nachdem inzwischen auch im Hinblick auf solche Werbeanlagen mit veränderlichen Motiven ein gewisser Gewöhnungseffekt bei den Verkehrsteilnehmern eingetreten ist, nicht von vornherein allein aus dem Umstand, dass es sich bei der Werbeanlage um eine Prismenwendeanlage handelt, von einer konkreten Verkehrsgefährdung ausgehen können (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. August 2005 - 1 A 10507/05.OVG -, ESOVG).

    Im Übrigen sind in der näheren Umgebung des geplanten Standorts eine Vielzahl von Werbetafeln, Hinweisschildern und sonstige Werbeträger vorhanden, sodass von einem Abstumpfungseffekt bezüglich der Straßenaußenwerbung in diesem Bereich ausgegangen werden kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. August 2005 - 1 A 10507/05.OVG -, ESOVG).

  • VG Schleswig, 29.04.2015 - 8 A 19/14

    Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs durch Außenwerbung, Verbot der

    Entscheidend ist, ob durch die geplante Werbeanlage ein Zustand geschaffen wird, der eine konkrete Gefährdung erwarten lässt (OVG Münster, Urt. v. 18.09.1992 - 11 A 149/91 - Urt. v. 17.04.2004 - 10 A 4188/01 - jeweils juris; st. Rspr. OVG Koblenz, z.B. Urt. v. 18.08.2005 - 1 A 10507/05.OVG - und Beschl. v. 13.12.2011 - 8 A 11068/11.OVG - jeweils zit. nach juris).
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